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 :: AGBs

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§ 1 Auftragsausführung

Ich verpflichte mich, den mir erteilten Betreuungsauftrag verantwortungsbewusst und mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen auszuführen. Der Umfang der Ausführung richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Die Art und Weise der Auftragsausführung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem Kunden von mir bestimmt. Ich weise darauf hin, dass ich keine spezifische Ausbildung im Bereich Betreuung, insbesondere keine Ausbildung zur Tierpflegerin genossen habe. Ich achte auf besondere Vorkommnisse und auf den Erhalt des Objektes des Betreuungsauftrages. Alle Informationen und Gegebenheiten, die ich bei Ausübung der Tätigkeit erfahre oder beobachte, werden vertraulich behandelt und werden keinem Unbefugtem preisgegeben.

Der Kunde hat mir persönlich alle, für meine Aufgaben nötigen Schlüssel zu übergeben.

Bei Vertragsschluss, spätestens bei Schlüsselübergabe nehme ich zusammen mit dem Kunden das zu betreuende Objekt gemeinsam in Augenschein. Ein Zustand der vom Normalzustand abweicht wird schriftlich auf dem Vertrag unter Bemerkungen festgehalten. Unmittelbar nach Vertragsbeendigung wird der Zustand erneut gemeinsam in Augenschein genommen und eventuelle Schäden dokumentiert und wechselseitig unterzeichnet. Hierdurch wird die Geltendmachung weiterer Schäden ausgeschlossen; es sei denn es handelt sich um verdeckte Schäden. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeendigung anzuzeigen. Wird eine solche Anzeige versäumt, ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

Bei der Tierbetreuung muss Futter und sonstiges Zubehör im ausreichendem Umfang kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und wird von mir ausschließlich verwendet. Der Kunde versichert, dass das zu betreuende Tier alle notwendigen Impfungen erhalten hat und gesund ist. Ich muss über alle Umstände (z. B. ansteckende Krankheiten, Ungezieferbefall oder Verhaltensauffälligkeiten des Tieres) bei Vertragsschluss informiert werden. Sollen bei der Pflanzenpflege Dünger, Ungeziefervernichtungsmittel, Gartengeräte oder dergleichen verwendet werden, müssen auch diese kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und erforderlichen Informationen im Umgang erteilt werden. Für Schäden, welche aus der Nichtbereitstellung aller vorgenannten Hilfsmittel zum Betreuungsauftrag entstehen, haftet ausschließlich der Kunde.

Bei Gefahr von Hab und Gut oder Krankheit von Tieren informiere ich nach Möglichkeit zunächst den Kunden, alternativ die von ihm benannte Vertrauensperson. Erforderlichenfalls, z. B. bei Sturmschaden, Brand, Wasserschaden oder Einbruch verständige ich auch selbstständig auf Rechnung des Kunden die Feuerwehr, Polizei oder den Handwerkernotdienst. Bei Erkrankung von Tieren schalte ich selbstständig den Tierarzt ein oder suche eine Notfallklinik auf. Für den Fall, dass der Kunde oder die Vertrauensperson nicht zu erreichen sind, entscheide ich über die erforderliche Behandlung nach dem Rat des Tierarztes. Für den Fall, dass das betreute Tier entläuft oder bei Freiläufern nicht zurückkehrt, informiere ich umliegende Tierheime. Weitere Maßnahmen erfolgen nur nach Rücksprache mit dem Kunden.

Mehraufwand der durch die Nichtbereitstellung von notwendigen Hilfsmitteln, durch auftretende Gefahren, unvorhersehbare Ereignisse entsteht etc., wie z.B. öfters Erscheinen wegen eines höheren Giessaufwand bei Trockenheit, Tierarztbesuche, Medikamente, zusätzliches Futter, Besorgung zusätzlich erforderlicher Hilfsmittel etc., ist vom Kunden zu tragen.

Weitere Zusatzdienste sind nach Absprache möglich und werden nach Vereinbarung extra berechnet.

Der Vertrag kann telefonisch zu den vereinbarten Preisen verlängert werden, sofern ich über die entsprechenden Kapazitäten verfüge. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Kehrt der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück oder verlängert den Auftrag nicht per Telefon, wird davon ausgegangen, dass die Betreuung des Tieres kostenpflichtig zu den vereinbarten Preisen fortgesetzt werden soll. Ich betreue das mir anvertraute Objekt bzw. Tier daher je nach Kapazität weiter. Sollte mir eine Fortsetzung nicht möglich sein, werde ich die Schlüssel der Vertrauensperson übergeben. Auch im Falle einer Fortsetzung werde ich nach 48 Stunden ohne Benachrichtigung nach dem vereinbarten Vertragsende Kontakt zu der benannten Vertrauensperson aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Der Kunde haftet für Mehraufwendungen und Schäden, die durch die Angaben der Vertrauensperson entstehen mit dieser gesamtschuldnerisch.

§ 2 Haftung

Ergänzend zu den bereits unter § 1 aufgeführten Haftungsregelungen gilt Folgendes:

Für Schäden, welche die betreuten Tiere am Eigentum und/oder der körperlichen Unversehrtheit von mir und/oder Dritten verursachen, haftet allein der Kunde. Für Hunde muss der Kunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Für Schäden, welche der Hund verursacht und die nicht oder nicht ausreichend durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, haftet allein der Kunde.

Für Schäden an der betreuten Wohnung und dazugehörenden Sondernutzungsrechten, z.B. Keller, Garten etc., welche im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstehen, hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für Gesundheitsschäden des betreuten Tieres, dessen Ableben oder Abhandenkommen, welche im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstehen, hafte ich ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für vorgenannte Schäden, Gesundheitsschäden, Todesfälle oder Verluste, welche nicht im Zusammenhang und/oder nicht bei Gelegenheit der Auftragsausführung entstehen, z.B. während meiner Abwesenheit übernehme ich keinerlei Haftung.

§ 3 Verträge auf Abruf / Buchung per Internet

Verträge auf Abruf werden für einen in dem Vertrag genannten Zeitraum geschlossen. Innerhalb dieses Zeitraumes gelten die vereinbarten Leistungen und Preise. Sollte während der Vertragslaufzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG nicht mehr zutreffen oder entfallen muss auf den vereinbarten Preis noch die gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Während der Laufzeit des Abrufvertrages besteht kein Anspruch auf Leistung, falls ich nicht über die entsprechende Kapazität verfüge. Kosten entstehen dem Auftraggeber selbstverständlich erst bei Leistungserbringung.

Meine Verfügbarkeit für einen gewünschten Zeitraum kann formlos erfragt werden. Die Reservierung bzw. Buchung des Betreuungszeitraumes muss schriftlich z. B. als E-mail oder direkt über das Auftragsformular erfolgen und ist für den Kunden verbindlich. Die getätigte Buchung gilt erst ab dem Zugang einer Buchungsbestätigung beim Kunden von mir als angenommen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugesandte Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und mich ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

§ 4 Stornierung / Änderungen des Auftrages

Ich darf den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Kann ich den Vertrag nicht ausführen, habe ich das Recht und die Pflicht adäquaten Ersatz zur Verfügung zu stellen.

Storniert, kündigt oder tritt der Kunde vom Vertrag bzw. von seiner Buchung zurück und zwar weniger als 14 Tage vor dem Betreuungsbeginn, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vertragssumme zur Zahlung fällig; mindestens jedoch 10,00 EUR. Die Bearbeitungsgebühr ist der Höhe nach auf 100,00 EUR begrenzt.

Änderungen des Auftrags, Verschiebung der Anfangs- oder Endzeit, der Anzahl der Termine etc. sind mir unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Zahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vertragssumme ist 14 Tage vor Beginn der Betreuung fällig und muss dem, im Betreuungsvertrag genannten Bankkonto gutgeschrieben sein. Ersatzweise kann die Zahlung bei Schlüsselübergabe in bar gegen Quittung erfolgen. Nach Beendigung des Auftrages rechne ich unter Berücksichtigung der Anzahlung über die Auftragsausführung ab. Diese Rechnung ist sofort ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

§ 6 Sonstiges

Sollte einer der vorstehenden Bestandteile dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile davon unberührt, soweit diese für sich noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Der unwirksame Bestandteil soll, falls erforderlich durch einen wirksamen Bestandteil ersetzt werden, welcher der unwirksamen Position dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: Januar 2008 - © Gabriele R. Blume